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Ausbildung beim MvN

Das MvN - Ausbildungskonzept

Mit dem "Ausbildungskonzept" möchten wir versuchen den Aufgaben und Zielen des MvN, sowie den Bedürfnissen und Möglichkeiten (auch finanziell) jedem Musik-Interessierten - ob jung oder alt- nachzukommen. Bedenkt man weiterhin, dass Uniform & Instrument kostenlos zur Verfügung gestellt werden, kann sich beim Musikverein Nordenstadt wirklich jeder das Hobby Musik leisten.

1. Bläser-Ausbildung 

Der MvN bietet derzeit drei Möglichkeiten der Bläser-Ausbildung an:

1.1. Interne Ausbildung durch Paten

Aus dem Stamm der aktiven Bläser wird dem Auszubildenden ein Bläser als "Pate" zur Seite gestellt, der die Ausbildung übernimmt.

Vorteile: Völlig kostenfrei

Nachteile: Ausbildung nur so gut wie der Pate. Perfekte Notenkenntisse und / oder eine pädagogisch fundierte Ausbildung dürfen nicht erwartet werden.

Empfehlung: Nur für Quereinsteiger, die bereits mal ein Blasinstrument gespielt haben. Zusätzlich parallele Ausbildung / Notenlehre durch qualifizierten Musiklehrer.

Ziel: Kurz - bis mittelfristige Teilnahme an den Proben und Auftritten des Musikzuges. Entscheidung der Eingliederung je nach Talent und Übungsfleiß.

Zusatz: Jeder Schüler kann individuell entscheiden, ob Griffe unter den Noten stehen oder nicht. Es sollte jedoch ein spielen ohne Griffe angestrebt werden!

1.2. Interne Ausbildung durch qualifizierten Musiklehrer

Die Ausbildung erfolgt durch einen erfahrenen und qualifizierten Lehrer in Kleingruppen (max. 5 Schüler). Es werden Ansatz, Atemtechnik, Notenlehre usw. vermittelt. Die Ausbildung ist kostenpflichtig (MvN Kostensatz). Nach Einhaltung einer Wartezeit erhält der Auszubildende 50% des MvN-Kostensatzes der ersten 12 Monate der Ausbildung zurück. Vertragliche Regellungen gemäß Punkt 4. Es ist mit 10,00 € - 15,00 Euro pro Schüler für 60 Min. zu rechnen (anteilig bei 30 Min.).

Vorteile: Gründliche Ausbildung durch erfahrenen & qualifizierten Lehrer.

Nachteile: keine

Empfehlung: Für Anfänger, die bislang noch kein Blasinstrument gespielt haben.

Ziel:  - Mittelfristige Teilnahme an den Proben und Auftritten des Musikzuges.

         - Nach 12 - 18 Monaten sollte ein D1 Kurs (musikalische Qualifikation) angestrebt werden (freiwillig)

Zusatz: Beim Mitspielen im Musikzug kann jeder Schüler individuell entscheiden, ob Griffe unter den Noten stehen oder nicht. Es sollte jedoch ein Spielen ohne Griffe angestrebt werden! Um Kinder nicht zu überfordern, entscheiden Eltern und Ausbilder gemeinsam über die Dauer einer Unterrichtseinheit. Bei steigender Belastbarkeit kann die Unterrichtsdauer entsprechend erhöht werden.

1.3. Externe Ausbildung durch Musik- oder Kunstschule bzw. Musiklehrer

Hierbei kann sich der / die Aktive von jedem externen Institut / Lehrer, vorzugsweise von unserem Kooperationspartner, ausbilden lassen. Die Kostenbeteiligung durch den MvN richtet sich hier jedoch, unabhängig der tatsächlich gezahlten Kosten, nach dem MvN-Kostensatz, von dem 50% der ersten 12 Monate der Ausbildung zurück vergütet werden. Vertragliche Regellungen gemäß Punkt 4.

Vorteile: Gründliche Ausbildung durch gelernte Fachkräfte / Musiklehrer.

Nachteile: keine

Empfehlung: Für Anfänger, die bislang noch kein Blasinstrument gespielt haben.

Ziel: - Mittelfristige Teilnahme an den Proben und Auftritten des Musikzuges

        - Nach 12 - 18 Monaten sollte ein D1 Kurs (musikalische Qualifikation) angestrebt werden (freiwillig).

Zusatz: Beim Mitspielen im Musikzug kann jeder Schüler individuell entscheiden, ob Griffe unter den Noten stehen oder nicht. Es sollte jedoch ein Spielen ohne Griffe angestrebt werden!

2. Rhythmus-Ausbildung 

Der MvN bietet derzeit zwei Möglichkeiten der Rhythmus-Ausbildung an:

2.1. Interne Ausbildung durch Paten

Aus dem Stamm der aktiven Rhythmiker wird dem Auszubildenden ein Rhythmiker als "Pate" zur Seite gestellt, der die Ausbildung übernimmt. Hierbei durchläuft der Auszubildende möglichst viele MvN-Rhythmusinstrumente.

Vorteile: Völlig kostenfrei

Nachteile: Ausbildung nur so gut wie der Pate. Perfekte Notenkenntisse und / oder eine pädagogisch fundierte Ausbildung dürfen nicht erwartet werden.

Empfehlung: Für Anfänger & Quereinsteiger

Ziel: Kurz - bis mittelfristige Teilnahme an den Proben und Auftritten des Musikzuges. Entscheidung der Eingliederung je nach Talent und Übungsfleiß.

2.2. Externe Ausbildung durch Musik- oder Kunstschule bzw. Musiklehrer

Hierbei kann sich der / die Aktive von jedem externen Institut / Lehrer, vorzugsweise von unserem Kooperationspartner, ausbilden lassen. Die Kostenbeteiligung durch den MvN richtet sich hier jedoch, unabhängig der tatsächlich gezahlten Kosten, nach dem MvN-Kostensatz, von dem 50% der ersten 12 Monate der Ausbildung zurück vergütet werden. Vertragliche Regellungen gemäß Punkt 4.

Vorteile: Gründliche Ausbildung durch gelernte Fachkräfte / Musiklehrer.

Nachteile: keine

Empfehlung: Für Anfänger, die bislang noch kein Rhythmusinstrument gespielt haben und eine solide Basis-Ausbildung erwarten.

Ziel: - Mittelfristige Teilnahme an den Proben und Auftritten des Musikzuges - Nach 12 - 18 Monaten sollte ein D1 Kurs (musikalische Qualifikation) angestrebt werden (freiwillig).

3. Weiterführende Ausbildung (Bläser & Rhythmiker)

Selbstverständlich kann  die Ausbildung nach 12 Monaten durch den Lehrer / das Institut weitergeführt werden und wird auch sehr von uns begrüßt. Auch eine Kombination aus verschiedenen Ausbildungs-Optionen ist möglich. In diesen Fällen kann sich der MvN jedoch nicht mehr an den Kosten beteiligen.

4. Vertragsteil

Die Bedingungen für eine Kostenbeteiligung des MvN sind:

1. Der Auszubildende unterliegt den Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Institutes bzw. des jeweiligen Ausbilders. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Der Anteil von insgesamt 50% der Kosten der ersten 12 Monate wird vertraglich als geschätzte Hochrechnung festgelegt.

3. Die Auszahlung erfolgt am Ende einer Wartezeit von 30 Monaten (2,5 Jahre) nach Ausbildungsbeginn zu 50% an den Auszubildenden, sofern er mindestens 75% der Proben besucht hat. Basis des auszuzahlenden Betrages sind die tatsächlichen angefallenen Kosten während der Ausbildung. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur dann, wenn es die finanzielle Gesamtsituation des MvN zulässt.

4. Wird die Ausbildung vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit wegen Gründen, die der MvN nicht zu verantworten hat, abgebrochen, entfällt die Kostenbeteiligung.

5. Nach der Eingliederung in den Musikzug verpflichtet sich der Auszubildende zum regelmäßigen Besuch der Übungsstunden und der Auftritte des MvN. Die Eingliederung in den Musikzug kann schon innerhalb der Ausbildungszeit erfolgen.

 Beschluss des Vorstandes
Musikverein Nordenstadt 1973 e.V.

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